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   BVerwG, 05.12.1958 - VII C 215.57   

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https://dejure.org/1958,535
BVerwG, 05.12.1958 - VII C 215.57 (https://dejure.org/1958,535)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1958 - VII C 215.57 (https://dejure.org/1958,535)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1958 - VII C 215.57 (https://dejure.org/1958,535)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 354
  • DVBl 1959, 436
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 22.02.1963 - VII C 13.60

    Rechtsmittel

    Weiterhin haben sie geltend gemacht, daß das Berufungsgericht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1958 - BVerwG VII C 215.57 und 216.57 - abgewichen sei.

    Im Unterschied zu den Rechtsstreitigkeiten, die Gegenstand der Urteile des Senats von 5. Dezember 1958 - BVerwG VII C 215. und 216.57 - waren (ersteres Urteil abgedruckt in BVerwGE 7 S. 354), wenden sich die Klägerinnen, eine Anzahl von Betriebskrankenkassen, nicht gegen einen Genehmigungsbescheid der Behörde, durch den die Pflegesätze erhöht, jedoch diese Höchstsätze für eine AOK niedriger als für alle anderen Versicherungsträger bemessen worden waren.

    Sie muß, wie der Senat in seinen Urteil von 5. Dezember 1958 (BVerwGE 7, 354/357) bereits hervorgehoben hat, insbesondere darauf achten, daß der Grundsatz der Einheitlichkeit gewährt wird.

    Das Gebot der einheitlichen Festsetzung der Pflegesätze, auf das der Senat schon in seinem Urteil vom 5. Dezember 1958 (BVerwGE 7, 354) nachdrücklich hingewiesen hat, betrifft sowohl den beteiligten Personenkreis wie auch die Höhe der Pflegesätze.

  • BVerwG, 22.02.1963 - VII C 2.62

    Rechtsmittel

    Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Dezember 1958 (BVerwGE 7, 354) ausgegangen.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII B 27.70

    Festsetzung des Pflegesatzes für eine Krankenanstalt - Zulässigkeit und

    Durch die Rechtsprechung geklärt ist sowohl, daß die Klägerinnen als beteiligte Sozialversicherungsträger gegen die Anordnung von Pflegesätzen klageberechtigt sind (siehe BVerwGE 7, 354; 15, 296; 22, 230), als auch, daß die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Verordnung Pr. 7/54 über Pflegesätze von Krankenanstalten vom 31. August 1954 (BAnz. Nr. 173) - BundespflegesatzVO - geltendes Recht ist (s. BVerwG a.a.O. und zur Verfassungsgemäßheit der Ermächtigungsnorm des § 2 des Preisgesetzes BVerfGE 8, 274).
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